Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 19.08.2004 | OLG Hamburg, 22.03.2004

Rechtsprechung
   LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4837
LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03 (https://dejure.org/2004,4837)
LG Kiel, Entscheidung vom 02.11.2004 - 16 O 112/03 (https://dejure.org/2004,4837)
LG Kiel, Entscheidung vom 02. November 2004 - 16 O 112/03 (https://dejure.org/2004,4837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines freiberuflichen Fotografen auf Unterlassung und Schadensersatz wegen der unerlaubten Nutzung von ihm aufgenommener Fotos sowie eines von ihm entworfenen Logos; Voraussetzungen einer persönlichen geistigen Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG; Gesetzliche ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 2 Abs. 1 Nr. 5, §§ 10, 13, 16, 17, 72, 97 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung und Leitsatz)

    Urhebervermerk und Kennzeichnung von Fotodateien

Besprechungen u.ä. (2)

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung und Leitsatz)

    Urhebervermerk und Kennzeichnung von Fotodateien

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Urhebervermerk - Kennzeichnung von Fotodateien

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 181 (Ls.)
  • ZUM 2005, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Ihr war damit weder eine Übertragung des Nutzungsrechts noch die Einräumung einer Lizenz möglich, denn die mit dem Kläger getroffene abweichende Vereinbarung stand solchen Rechtsgeschäften mit absoluter Wirkung entgegen (vgl. BGH, GRUR 1987, 37, 39 - Videolizenzvertrag; Schack, Rdn. 554; Schricker/Schricker, § 34 Rdn. 13; Fromm/ Nordemann/Hertin, § 34 Rdn. 13).

    Nach den für diese Art der Schadensberechnung geltenden Grundsätzen steht ihm die angemessene und übliche Vergütung für die Verwertung von 35 Bilddateien zu, deren Höhe von der Kammer gemäß § 287 ZPO zu schätzen war (BGH, GRUR 1987, 37, 40 - Video-Lizenzvertrag).

    Der Verletzer muss in jedem Fall die übliche volle Lizenzgebühr zahlen (BGH, GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien), denn die Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie beruht auf der Fiktion, dass der Rechtsinhaber dem Verletzer eine Lizenz eingeräumt hätte und dieser zur Zahlung der üblichen Lizenzgebühr bereit gewesen wäre (BGHZ 44, 372, 379 - Meßmer-Tee II); dabei soll der Verletzer weder besser noch schlechter stehen als derjenige, der ordnungsgemäß eine Lizenz eingeholt hat (BGH, GRUR 1987, 37 39 - Videolizenzvertrag; Wandte/Bullinger/v. Wolff, § 97 Rdn. 73).

  • LG Berlin, 07.09.1995 - 16 S 9/95
    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Die übliche Vergütung bemisst sich vorliegend nach den Übersichten der MFM über die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte, die in mittlerweile ständiger Rechtsprechung bei unerlaubter Nutzung von Fotografien herangezogen werden (aus neuerer Zeit LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; vgl. ferner die Nachweise bei Nordemann, ZUM 1998, 642, 644) und die als eine nach einem empirischen System objektiv ermittelte Marktübersicht auch ohne Heranziehung eines Sachverständigen eine sachliche Grundlage für die Schadensschätzung des Gerichts bilden (LG München I, ZUM 1995, 57, 58; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98; dezidiert Nordemann, aaO.).

    Die von einigen Gerichten (etwa OLG Düsseldorf, ZUM 1998, 668, 672; LG Münster, NJW-RR 1996, 32, 33 - T-Magazin; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG München I, ZUM 2000, 519, 520) praktizierte Ausurteilung eines Zuschlags von 100 % bei unterlassenem Bildquellennachweis ist nichts anderes als eine Übertragung der GEMA-Rechtsprechung auf Umwegen (Schack, Rdn. 693a), der sich die Kammer aus Rechtsgründen nicht anschließt.

    Bei dem in Rede stehenden Zuschlag handelt es sich deshalb in Wahrheit um einen Ersatz des immateriellen Schadens im Sinne des § 97 Abs. 2 UrhG wegen der Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts (Schack, aaO.; im Ergebnis so auch LG München I, ZUM 1995, 57, 58; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674).

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 20 U 31/97

    Fehlende Urheberbenennung / Werbebroschüre

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Dieses Namensnennungsrecht, das über § 72 UrhG auch dem Lichtbildner zusteht (OLG Düsseldorf, ZUM 1998, 668, 673; Platena, Das Lichtbild im Urheberrecht 1998, 179; Wanckel/Nitschke, Rdn. 383), erstreckt sich auch auf Vervielfältigungsstücke (BGHZ 126, 245, 247 - Namensnennungsrecht des Architekten; Schack, Rdn. 337).

    Denn es genügt im - hier anzunehmenden - Regelfall nicht, sich auf eine Zusicherung hinsichtlich des Bestands und Umfangs eines Nutzungsrechts sowie der Befugnis zu seiner Übertragung zu verlassen (OLG Düsseldorf, ZUM 1998, 668, 672; Wandtke/Bullinger/v. Wolff, § 97 Rdn. 48; Schricker/Wild, § 97 Rdn. 52).

    Die von einigen Gerichten (etwa OLG Düsseldorf, ZUM 1998, 668, 672; LG Münster, NJW-RR 1996, 32, 33 - T-Magazin; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG München I, ZUM 2000, 519, 520) praktizierte Ausurteilung eines Zuschlags von 100 % bei unterlassenem Bildquellennachweis ist nichts anderes als eine Übertragung der GEMA-Rechtsprechung auf Umwegen (Schack, Rdn. 693a), der sich die Kammer aus Rechtsgründen nicht anschließt.

  • LG Berlin, 11.02.2003 - 16 O 63/03
    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Weitere Zahlungsaufforderungen enthielten das Schreiben des Klägers vom 14.04.2003 (Anlage B9, Bl. 45) sowie der anwaltliche Schriftsatz vom 07.05.2003 (Anlage 12 im Anlagenhefter zum Verfahren 16 O 63/03), mit dem der Kläger die Zahlung von insgesamt 15.138,77 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangte.

    den Beklagten bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder einer jeweils festzusetzenden Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu untersagen, die CD "Lübecker Bucht Teil 1" - Hülle wie im Anlagenhefter zu 16 0 63/03 - zu vertreiben, sofern auf ihr die in der beigefügten Anlage 16 aufgelisteten Bilddateien enthalten sind,.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze einschließlich der Anlagen sowie die beigezogene Akte 16 O 63/03, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

  • BGH, 16.11.1989 - I ZR 15/88

    "Raubkopien"; Anforderungen an die Schätzung eines Mindestschadens aufgrund der

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Der Verletzer muss in jedem Fall die übliche volle Lizenzgebühr zahlen (BGH, GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien), denn die Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie beruht auf der Fiktion, dass der Rechtsinhaber dem Verletzer eine Lizenz eingeräumt hätte und dieser zur Zahlung der üblichen Lizenzgebühr bereit gewesen wäre (BGHZ 44, 372, 379 - Meßmer-Tee II); dabei soll der Verletzer weder besser noch schlechter stehen als derjenige, der ordnungsgemäß eine Lizenz eingeholt hat (BGH, GRUR 1987, 37 39 - Videolizenzvertrag; Wandte/Bullinger/v. Wolff, § 97 Rdn. 73).

    Eine Übertragung dieser GEMA-Rechtsprechung auf andere Bereiche hat der Bundesgerichtshof jedoch regelmäßig abgelehnt (BGHZ 97, 37, 49 ff. - Filmmusik; BGH, GRUR 1988, 296, 299 - GEMA-Vermutung IV; BGH, GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien.).

  • LG München I, 05.03.1993 - 21 O 7688/92

    Venus der Lumpen

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Die übliche Vergütung bemisst sich vorliegend nach den Übersichten der MFM über die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte, die in mittlerweile ständiger Rechtsprechung bei unerlaubter Nutzung von Fotografien herangezogen werden (aus neuerer Zeit LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; vgl. ferner die Nachweise bei Nordemann, ZUM 1998, 642, 644) und die als eine nach einem empirischen System objektiv ermittelte Marktübersicht auch ohne Heranziehung eines Sachverständigen eine sachliche Grundlage für die Schadensschätzung des Gerichts bilden (LG München I, ZUM 1995, 57, 58; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98; dezidiert Nordemann, aaO.).

    Bei dem in Rede stehenden Zuschlag handelt es sich deshalb in Wahrheit um einen Ersatz des immateriellen Schadens im Sinne des § 97 Abs. 2 UrhG wegen der Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts (Schack, aaO.; im Ergebnis so auch LG München I, ZUM 1995, 57, 58; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674).

  • OLG Hamburg, 08.01.1987 - 3 U 79/86

    Mikis Theodorakis / Künstlerphoto

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Konsequenz wäre ansonsten, dass ein eine Person abbildendes Werk bzw. Lichtbild, das allen Anforderungen des Urhebergesetzes genügt, aber ohne Zustimmung des Abgebildeten geschaffen worden ist, von jedermann verwertet werden könnte, wenn er selbst die Zustimmung des Abgebildeten besitzt (OLG Hamburg, NJW-RR 1987, 1533 - Mikis Theodorakis).

    Die oben zur Schutzfähigkeit dieser Bilder gemachten Ausführungen gelten nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zugunsten des Klägers jedenfalls solange entsprechend, wie es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die abgebildeten Personen der Verwendung ihres Bildnisses nicht zugestimmt haben (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1987, 1533, 1534).

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Im Falle der Verletzung von Immaterialgüterrechten ist bei der Verschuldensprüfung ein strenger Sorgfaltsmaßstab anzulegen (einhellige Ansicht in Rechtspr. und Lit., vgl. nur BGH, GRUR 1998, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD sowie Schricker/Wild, § 97 Rdn. 52 und Platena, S. 213), dem die Beklagten mit ihrem Verhalten nicht genügt haben.
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    Der Verletzer muss in jedem Fall die übliche volle Lizenzgebühr zahlen (BGH, GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien), denn die Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie beruht auf der Fiktion, dass der Rechtsinhaber dem Verletzer eine Lizenz eingeräumt hätte und dieser zur Zahlung der üblichen Lizenzgebühr bereit gewesen wäre (BGHZ 44, 372, 379 - Meßmer-Tee II); dabei soll der Verletzer weder besser noch schlechter stehen als derjenige, der ordnungsgemäß eine Lizenz eingeholt hat (BGH, GRUR 1987, 37 39 - Videolizenzvertrag; Wandte/Bullinger/v. Wolff, § 97 Rdn. 73).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
    d) Die Wiederholungsgefahr ist bereits durch die begangene Rechtsverletzung indiziert (st. Rechtsprechung, statt aller BGHZ 14, 163, 167 - Constanze II; KG, GRUR 2002, 252, 257 - Mantellieferung), folgt aber auch daraus, dass die Beklagten sich im Prozess auf rechtmäßiges Verhalten berufen (Möhring/Nicolini/Lütje, § 97 Rdn. 123) und außergerichtlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgelehnt haben (vgl. Wandtke/Bullinger/v. Wolff; § 97 Rdn. 34).
  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

  • LG Berlin, 16.03.2000 - 16 S 12/99

    Schadensersatz bei Screenshots ohne Quellenangabe

  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 96/85

    GEMA-Vermutung IV; Vermutung für Wahrnehmung der Rechte an Spielfilmen durch die

  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten;

  • KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99

    Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein

  • LG Berlin, 20.08.2002 - 16 S 5/02

    MFM-Empfehlungen

  • LG München I, 01.12.1999 - 21 O 811/99
  • OLG München, 21.03.1996 - 29 U 5512/95

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen der Verletzung von Urheberrechten; Unerlaubte

  • LG Düsseldorf, 14.07.1992 - 12 O 353/91

    Schadensersatz wegen Verletzung des Urhebergesetzes (UrhG); Unberechtigte

  • LG Münster, 18.05.1995 - 8 S 128/95

    Verletzung des Urheberrechts; Nichtgenehmigung der Veröffentlichung von

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 3/92

    "Namensnennungsrecht des Architekten"; Einschränkung des Rechts auf Anbringung

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 115/51

    Zeitlich beschränktes Verfilmungsrecht

  • KG, 26.01.2001 - 5 U 4102/99

    Insolvenzrecht - Unterlassungsrechtsstreit als Aktivprozess - Auskunftsklage

  • OLG München, 19.05.1988 - 29 U 2068/87

    Streit über die Bearbeitung eines Werks; Grundlage einer Urheberschaftsvermutung

  • LG München I, 18.09.2008 - 7 O 8506/07

    Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf

    Soweit das Landgericht Kiel in der vom Kläger herangezogenen Entscheidung (ZUM 2005, 81, 85) die unterlassene Urheberbenennung im Rahmen der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie nicht berücksichtigt, da mit dem materiellen Schaden, berechnet nach der Lizenzanalogie bereits sämtlicher Schaden abgegolten sei, und es sich dabei in Wahrheit um einen immateriellen Schadensersatz handele, dessen Voraussetzungen ebenfalls verneint werden, kann dem nicht gefolgt werden.
  • KG, 12.12.2019 - 2 U 12/16

    Produktbilder - Schutz des § 72 UrhG für ein am Computer erstelltes Bild -

    So werden etwa Digitalfotos als Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, angesehen (vgl. hierzu etwa LG Hamburg, Urteil vom 4. April 2003 - 308 O 515/02, ZUM 2004, 675, 677; LG Kiel, Urteil vom 2. November 2004 - 16 O 112/03, zitiert nach juris), obwohl diese in technischer Hinsicht der Herstellung von Computergrafiken näher kommen dürften als der analogen Fotografie.
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.02.2011 - 4 HKO 9301/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Lizenzeinräumung für Betreiber eines

    Die Bezeichnung als Urheber ist an jedem nicht ganz versteckten oder außergewöhnlichen Ort "üblich" angebracht, aus dem der Urheber ohne Schwierigkeiten und eindeutig erkennbar ist (LG Kiel, NJOZ 2005, 126).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6607
OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03 (https://dejure.org/2004,6607)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.08.2004 - 3 U 4/03 (https://dejure.org/2004,6607)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. August 2004 - 3 U 4/03 (https://dejure.org/2004,6607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderunen der Klagebefugnis eines Lizenznehmers; Grundsätze zur künstlichen Marktabschottung; Vertrieb eines Medikamentes mit markenrechtlich geschützter Bezeichnung im Inland; Umpackung beim europäischen Parallelimport unter Markenersetzung; Gegenstand der Berufung ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 19; ; MarkenG § 30 Abs. 3; ; BGB § 242; ; EG Art. 28; ; EG Art. 30

  • rechtsportal.de

    Zur Markenverletzung beim EU-Parallelimport

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00

    Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Diese Rechtsprechung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen, insbesondere wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben.

    Diese frühere Rechtsauffassung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen aufgegeben.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat aber inzwischen, und zwar seit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - dort zu einer Markenverletzung wegen fehlender Vorabinformation) aus den oben dargestellten Gründen aufgegeben.

  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00

    Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    (ccc) Der Senat hat zum Umfang der geschuldeten Auskunft bei markenverletzendem Parallelimport früher einen anderen Standpunkt vertreten (vgl. Senatsurteil vom 31. Juli 2003, 3 U 117/00).

    Der Senat hatte allerdings in seiner Entscheidung vom 31. Juli 2003 (3 U 117/00) noch die Auffassung vertreten, dass im Grundsatz kein Anspruch auf Rechnungslegung gegeben ist.

    Der Senat hat in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene zwar einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00).

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Zudem ist allgemein anerkannt, dass der Schadensersatz bei Markenrechtsverletzungen nach der sog. Lizenzanalogie, d. h. auf Grund einer (fiktiven) Lizenz berechnet werden kann, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte im Falle einer Befragung das betroffene Recht eingeräumt hätte oder selbst in der Lage gewesen wäre, die angemessene Lizenzgebühr zu erzielen (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).

    Ein Anspruch auf (teilweise) Herausgabe des Verletzergewinns nach obiger Maßgabe scheidet nur dann von vornherein aus, wenn dem Markeninhaber trotz der durch den Verletzer erzielten Gewinne tatsächlich kein Schaden entstanden ist (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    So handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD m. w. Nw.).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem der erkennende Senat folgt, ist der Anspruch auf ergänzende Rechnungslegung zu bejahen, wenn der Berechtigte darauf angewiesen ist und ihm keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Schuldners entgegenstehen (BGH WRP 2002, 947 - Entfernung der Herstellungsnummer III).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Allerdings ist bei der Bestimmung des Umfangs des Auskunftsanspruchs davon auszugehen, dass die Schadensberechnung bei Kennzeichenverletzungen in der Regel nur durch Schätzung möglich ist und deshalb die Angaben zum Verletzerumsatz ausreichen, wenn nicht der Verletzergewinn ausschließlich auf der Rechtsverletzung beruht (BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal; GRUR 1980, 227 - Monumenta Germaniae Historica).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Der Senat sieht sich in dieser Rechtsauffassung im Übrigen auch deswegen bestätigt, weil der richterlichen Schadensschätzung ohne hinreichende Anhaltspunkte gerade auch verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind (Art. 103 Abs. 1 GG; BVerfG NJW 2003, 1655).
  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Die Auskunft soll dem Verletzten nicht nur die Durchsetzung tatsächlich bestehender Ansprüche erleichtern, sondern ihm überhaupt erst die eigenverantwortliche Prüfung ermöglichen, ob auch Lieferanten oder Abnehmer Verletzungshandlungen begangen haben (vgl. zum Patentrecht: BGH GRUR 1995, 338 - Kleiderbügel).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Diese Regel ist demgemäß nur dann mit Art. 28, 30 EG vereinbar, wenn sie nicht dazu führt, die nationalen Märkte abzuschotten (EuGH GRUR 2003, 512 - Stüssy).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
    Allerdings ist bei der Bestimmung des Umfangs des Auskunftsanspruchs davon auszugehen, dass die Schadensberechnung bei Kennzeichenverletzungen in der Regel nur durch Schätzung möglich ist und deshalb die Angaben zum Verletzerumsatz ausreichen, wenn nicht der Verletzergewinn ausschließlich auf der Rechtsverletzung beruht (BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal; GRUR 1980, 227 - Monumenta Germaniae Historica).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00

    Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte

  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

  • OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00

    Markenverletzung bei EU-Parallelimport und Umpacken eines Arzneimittels

  • OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00

    Markenzeichenrecht: Zum Vorliegen einer objektiven Zwangslage beim

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

  • OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 166/02

    Vertrieb eines aus der EU parallelimportierten Arzneimittels mit markenrechtlich

  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 5/03

    Verwendung einer ähnlichen Bezeichnung beim EU-Parallelimport von Arzneimitteln

    In einem vorangegangenen Rechtsstreit gleichen Rubrums (Landgericht Hamburg 312 O 465/02 = OLG Hamburg 3 U 4/03) hat die Klägerin mit der Beanstandung, die Beklagten hätten aus Portugal das "ZOMIG"-Arzneimittel parallelimportiert und nach Umkennzeichnung in "Mi-xxxx" in Deutschland vertrieben, die beiden hiesigen Beklagten u. a. auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen.

    In dem anderweitigen Rechtsstreit (Landgericht Hamburg 312 O 465/02 = OLG Hamburg 3 U 4/03) habe es wegen der Umkennzeichnung des parallelimportierten "ZOMIG"-Arzneimittels in "Mi-xxxx" zwischen den Parteien einen Schriftwechsel gegeben (Anlagen B 2-3), sie (die Beklagten) hätten die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und ausdrücklich zur Geschäftsgrundlage gemacht, dass keine Ansprüche "aus der Marke Zolmig geltend gemacht" würden (Anlage B 2).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.03.2004 - 5 W 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9690
OLG Hamburg, 22.03.2004 - 5 W 35/04 (https://dejure.org/2004,9690)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.03.2004 - 5 W 35/04 (https://dejure.org/2004,9690)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. März 2004 - 5 W 35/04 (https://dejure.org/2004,9690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Darstellung eines roten Weinlaubblatts; Abbildung des wesentlichen Inhaltsstoffes des Produktes auf dem Produkt; Rotes Weinlaubblatt als Werk der bildenden Kunst

  • Judicialis

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
    Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der Darstellung eines roten Weinlaubblattes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 181 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 26.09.2000 - 5 U 4026/99

    Urheberschutz; Bildende Kunst; Plastische Zeichnung; Schöpfungshöhe; Bachforelle;

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2004 - 5 W 35/04
    Auch diese Grundsätze sind in obergerichtlicher Rechtsprechung anerkannt (KG GRUR-RR 01, 292, 293 - Bachforelle).
  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2004 - 5 W 35/04
    Dieser Rechtsgrundsatz entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH GRUR 95, 581, 582 - Silberdiestel).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht